Spenden

Wahlkampf kostet Geld. Dabei bin ich auf Deine Unterstützung angewiesen. Das Gute dabei ist, dass der Staat Deine Spende belohnt: Du kannst sie in der Regel von der Steuer absetzen. Details findest du auf dieser Seite weiter unten. Spenden überweist Du bitte entweder auf das Konto des Kreisverbandes Erlangen-Stadt oder des Kreisverbandes Erlangen-Land:

Erlangen-StadtErlangen-Land
EmpfängerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Erlangen-Stadt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Erlangen-Land
IBANDE22 7635 0000 0000 0410 21DE42 7639 1000 0003 0358 91
BICBYLADEM1ERHGENODEF1FOH
BankStadt- und Kreissparkasse
Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
Vereinigte Raiffeisenbanken
Bamberg-Forchheim
StichwortBundestagswahl 2025, Name, Straße, PLZ OrtBundestagswahl 2025, Name, Straße, PLZ Ort
Spenden-EPC-QR-Code für Banking-Apps
QR-Code für Spenden an das Konto des Grünen Kresiverbandes Erlangen-Stadt
Spenden-EPC-QR-Code für Banking-Apps
QR-Code für Spenden an das Konto des Grünen Kresiverbandes Erlangen-Land

Vielen Dank für Deine Unterstützung.

—Paulus Guter—

Paulus Guter, leger gekleidet vor weißem Hintergrund

Infos zu Deiner Spende

Quelle: https://www.gruene.de/service/spenden-und-steuern

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.

Dabei benötigt man für Zuwendungen bis 300 Euro keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Es ist dafür ausreichend, einen Kontoauszug einzureichen, aus dem die Spende hervorgeht. Um dennoch bei Spenden ab 150 Euro eine Zuwendungsbestätigung zu erhalten, gebe Deine Adresse bei der Überweisung an.

Absetzbarkeit nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG

Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend?
Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch aus­ge­stellt. Diese ist zusammen mit der Steu­er­er­klä­rung beim Finanzamt einzureichen; der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.

Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Ver­an­la­gung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird es komplizierter. Da reduziert der über­stei­gen­de Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).

Beispiel 1:
Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.

Beispiel 2:
Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro.

Beispiel 3:
Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Re­duk­tion der Ein­komm­ens­steu­er um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu ver­steu­ern­de Einkommen. Also wird die weitere Steu­er­er­spar­nis vom in­di­vi­du­ell­en Steu­er­satz bestimmt.

Beispiel 4:
Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50% von 3.300). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Ein­komm­en entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.

Staatliche Unterstützung für Spenden

Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR pro Person und Jahr erhalten die Grünen 0,45 Euro pro Euro Zuwendung.

Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Per­son­en­ge­sell­schaf­ten sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Fragen hierzu kann Dir Dein Steuerberater beantworten.

Spendenkodex

Informationen dazu, wie die Grünen mit Spenden umgehen und welche Spenden wir nicht annehmen, findest Du in unserem Spendenkodex.